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4. Juli 2003 Taub gegenüber den Bedenken von Einzelhandel und Getränkewirtschaft und ohne die Ergebnisse der Anhörung vor dem Umweltausschuss angemessen zu berücksichtigen, hat die Bundesregierung die Änderung der Verpackungsverordnung unter ungebührlichem Zeitdruck in Höchstgeschwindigkeit durch den Bundestag gepeitscht. Dies negiert nicht nur die schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen der Änderung, sondern ist auch eine grobe Missachtung des Parlaments. Hier teilen wir die Kritik von Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, dem Vorsitzenden des Umweltausschusses, der dieses Vorgehen in einem Brief an den Bundesumweltminister beanstandet hatte. Aber der Bundesumweltminister kommt mit der heutigen Entscheidung des Bundestages der Verabschiedung der Verpackungsverordnungsnovelle kein Stück näher. Denn entscheidend ist der Bundesrat und dort sind die Bedenken gegen die Änderung der Verpackungsverordnung groß. Der Einzelhandel setzt darauf, dass die Länder die Diskussion über die Verpackungsverordnung sachlicher und in dem Bewusstsein der wirtschaftlichen Konsequenzen führen werden.
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