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1. August 2003 Die Unternehmen des deutschen Einzelhandels vertrauen auf die vom Bundesumweltminister und den Bundesländern gewährte Übergangsregelung. Danach richten sich die Geschäfte und nehmen nur die von ihnen verkauften Einwegflaschen und Dosen zurück und erstatten das Pfand. Diese Übergangslösung wurde nochmals vom Bundesumweltminister bekräftigt, als er erkannte, dass der Aufbau eines bundesweit einheitlichen Rücknahmesystems zum 1. Oktober 2003 gescheitert ist. Der Einzelhandel kritisiert im übrigen den haltlosen Vorwurf des VZBV, wonach sich Handelsunternehmen an "einbehaltenen Pfandgeldern bereichern". Die Geschäfte ziehen keinen Gewinn aus noch nicht eingelösten Pfandgeldern, denn sie müssen das Pfandgeld so lange aufbewahren, bis der Kunde die Einwegverpackung wieder abgibt. Das Pfandgeld steht jedem Kunden zu, der es bezahlt hat. Daran halten sich die Unternehmen des Einzelhandels. Die Forderung der Verbraucherzentrale nach "Zurückzahlung" nicht eingelöster Pfandbeträge für Getränke-Einwegverpackungen ist damit unberechtigt und höchst zweifelhaft. Sie dient allein der Stimmungsmache zu Gunsten einer ökologisch zweifelhaften Pfandvorschrift. Für weitere Informationen
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