Jugendschutz gilt auch im Faschning und in der Fasnet
Jugendschutz und das Alkoholverkaufsverbot an Jugendliche gilt auch im Fasching. Das unterstrich heute der Einzelhandelsverband Baden-Württemberg. "Der Handel nimmt den Jugendschutz ernst und sieht ihn als elementare Aufgabe. Verantwortungsvolle Händler und ihre Mitarbeiter halten sich das ganze Jahr über an die schon heute strengen Abgabeverbote gegenüber Kindern und Jugendlichen. Dies gilt auch in der "fünften Jahreszeit"", erklärte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Einzelhandelsverbands Baden-Württemberg. Seit Jahren engagiert sich der Verband gemeinsam mit namhaften Unternehmen des Einzelhandels beim jährlichen Präventionspreis für Schülerinnen und Schüler, die sich kreativ mit Präventionsstrategien unter anderem gegen Alkoholkonsum auseinandersetzen sollen.
Der Einzelhandelsverband unterstützt zudem aktiv die vom Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVL) und vom Arbeitskreis "Alkohol und Verantwortung" des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure initiierte "Schulungsinitiative Jugendschutz " SchuJu". Diese Kampagne zielt darauf, die Bedeutung des Jugendschutzes gerade in der Ausbildung noch besser zu verankern.
In dieser gesellschaftlich wichtigen Frage sei der Handel stark engagiert, sagte Hagmann. Sie weist aber auch darauf hin, dass selbst eine strikte Ausweis-Kontrolle an der Kasse nicht helfe, wenn sich die Jugendlichen oder Kinder auf anderem Weg " vor allem über volljährige Freunde und Geschwister, andere Verwandte oder unbeteiligte Verbraucher - den Zugang zu unerlaubten Genussmitteln verschaffen würden. "Auch im Fasching sind alle gefordert, auch die Familien und Freundeskreise. Alle müssen darauf achten, dass verbotene Erzeugnisse nicht am Ende doch auf Umwegen in die Hände von Kindern und Jugendlichen geraten. Auch Karneval ist hier kein Freibrief", sagte Hagmann und appellierte an die gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung.

