11. Februar 2009
Handel: Kein Bedarf für Sammelklagen
Aus Sicht des Einzelhandels besteht kein Bedarf für ein neues europäisches System zum kollektiven Rechtsschutz. Deshalb erklärte heute in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), der HDE habe sich im Rahmen der öffentlichen Befragung der EU-Kommission und gegenüber dem Bundesjustizministerium klar gegen eine europäische Verbraucher-Sammelklage ausgesprochen.
Statt über Sammelklagen nachzudenken, müsse das bestehende Instrumentarium auf EU-Ebene auf seine Wirksamkeit geprüft werden. Dies gelte umso mehr, als die EU-Kommission gerade eine ganze Reihe aktueller Gesetzgebung auf den Weg gebracht habe. Außerdem, so Genth: "Das Verhältnis zwischen Kunden und Unternehmen im Einzelhandel wird schon heute von kundenfreundlichen Lösungen geprägt." Es sei klar, dass jeder Einzelhändler ein ureigenes Interesse an zufriedenen Kunden habe.
Der HDE-Chef
warnte vor überzogenen Rechtsvorgaben: "Wichtig ist,
darauf zu achten, was den Verbrauchern am besten hilft. Eine
Lösung, die weit in die nationalen Prozessordnungen eingreift
und bei der durch die Hintertür doch amerikanische
Verhältnisse in Europa geschaffen werden, steht der heute im
Einzelhandel üblichen Kulanz entgegen und bringt für die
Kunden keine Vorteile." Ein europäisches Instrument
kollektiven Rechtsschutzes berge dabei nicht nur ein hohes Risiko
für unverhältnismäßige Kosten und
Bürokratie, sondern kompliziere die Möglichkeit zur
unjuristischen Klärung. Genth zeigte sich zuversichtlich:
"Wir hoffen auf eine praxisorientierte ausgewogene Diskussion
mit allen beteiligten Parteien."


