19. August 2009
Gewährleistung mit Augenmaß
Die Bemühungen einzelner EU-Mitgliedsländer, die im Entwurf der Richtlinie zu Verbraucherverträgen vorgesehenen Gewährleistungsbestimmungen deutlich zu verschärfen, kritisierte jetzt der deutsche Einzelhandel. "Die Überlegungen einzelner Mitgliedstaaten zur verschärften Gewährleistung lehnen wir ab. Sie sind überzogen und würden zu völlig unausgewogenen Regelungen zu Lasten von Handel und Industrie führen", sagte dazu heute in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE). Die Financial Times Deutschland hatte berichtet, dass einige Staaten die Gewährleistungsfrist für langlebige Güter europaweit verdoppeln wollen.
"Die im Richtlinienentwurf vorgesehenen Gewährleistungsbestimmungen sind mehr als ausreichend", sagte Genth. Der Entwurf ziele auf die Vollharmonisierung der grundlegenden Verbrauchervertragsregelungen ab und werde jetzt zwischen den Mitgliedstaaten beraten. Er sehe eine zweijährige Gewährleistungsfrist und die Beweislastumkehr nach einem halben Jahr vor. In Deutschland würden diese Bestimmungen seit 2001 gelten. "Die geltenden Gewährleistungsregelungen haben sich bewährt. Sie sorgen für einen fairen Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Daran sollte sich die EU orientieren", sagte Genth.
Der Einzelhandel
spreche sich weiterhin für eine Vollharmonisierung der
Basisregelungen zu Verbraucherverträgen aus, so der
HDE-Hauptgeschäftsführer. EU-weit gleiche Bestimmungen zu
Gewährleistung, Widerruf und Rücktritt würden dem
Einzelhandel die Möglichkeit geben, im gesamten EU-Raum zu
denselben Bedingungen wie im eigenen Land tätig zu werden. "Um
so wichtiger ist, dass die Regelungen für die Unternehmen
praktikabel sind und sich nicht zu einer Belastung entwickeln", so
Genth.


