HDE warnt vor blindem Aktionismus
13. Januar 2010"Mehr als zwei Drittel der Einzelhandelsmitarbeiter werden nach Tarifvertrag bezahlt", sagte heute in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE). " Die Tarifvertragsregelungen gelten für Voll- und Teilzeitbeschäftigte gleichermaßen." Die jetzt in der Öffentlichkeit diskutierten Entlohnungspraktiken eines Unternehmens seien ein Einzelfall. Sie würden nicht der üblichen Praxis im Einzelhandel entsprechen. Ein Großteil der Unternehmen seien tarifgebunden, darunter die Großen der Branche und die überwiegende Mehrzahl der mittelständischen Filialisten, aber auch viele kleine Unternehmen. Kleine mittelständische Händler ohne Tarifbindung würden ihre Mitarbeiter in der Regel entsprechend den Tarifverträgen oder teilweise sogar höher entlohnen. Ein gesetzlicher Mindestlohn für den Einzelhandel wie ihn SPD-Generalsekretärin Nahles fordere, sei daher unnötig. Auch eine Neuregelung des Zeitarbeitsgesetzes sei nicht notwendig. "Blinder Aktionismus schadet hier mehr als er nützt", zeigte sich Genth überzeugt.
Die Einzelhandels-Tarifverträge würden tarifliche Mindestentgelte festlegen, die je nach Bundesland zwischen 7,00 Euro und 8,50 Euro liegen. In den zurückliegenden Tarifrunden seien trotz der rückläufigen Umsätze Entgeltsteigerungen von zwei Prozent für 2009 und 1,5 Prozent für 2010 zuzüglich tariflicher Vorsorgeleistungen und Einmalzahlungen vereinbart worden. In der Wirtschaftskrise habe sich der Einzelhandel zudem als Jobmotor erwiesen und über 29.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und 6.000 Minijobs geschaffen.
"Die Unternehmen des Einzelhandels haben ein großes Interesse daran, ihre gut ausgebildeten und motivierten Mitarbeiter dauerhaft an sich zu binden", sagte der HDE-Chef. Nur so könnten sie den Verbrauchern einen guten Service bieten. Dort, wo die Verbraucher sich schlecht beraten fühlten, würden sie nicht einkaufen

