Erweiterte
Möglichkeiten der Bürgschaftsbanken im Rahmen des
Konjunkturpaketes II
4. Juni
2009
Die Bundesregierung hat mit dem Konjunkturpaket II einen Maßnahmenplan verabschiedet, der die einzelnen Länderregierungen in die Lage versetzt, ihre jeweiligen Förderinstrumente auszuweiten, damit die Unternehmen die Wirtschaftskrise besser überwinden können.
Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH informiert über ihr erweitertes Bürgschaftsangebot (bis 31.12.2010):
- Beantragung einer
Ausfallbürgschaft bis zu 88% der Kreditsumme
(bisher 80%)
Bürgschaften können wie bisher bis zu einer
Höhe von 1 Mio. EUR für alle
Berliner Unternehmen (KMU) beantragt werden
- Verbürgung von
Krediten für Unternehmen in der Krise
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen zum Stichtag
01.07.2008 noch gesund
war und ein tragfähiges Unternehmenskonzept
vorliegt
- Bereitstellung von
wirtschaftlichem Eigenkapital
für Unternehmen in der Krise
Ergänzend zu Gesellschafter- und Bankbeiträgen
können wir auch in dieser
Situation eine stille Beteiligung der
Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft
GmbH (MBG) zur Verfügung stellen. Neben einem
tragfähigen Unternehmens-
konzept muss das Unternehmen zum 01.07.2008 über
gesunde wirtschaftliche
Verhältnisse verfügen
Informieren Sie sich auch über das Angebot der Bürgschaftsbanken anderer Länder - mehr erfahren Sie hier....
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Wer kann eine
Ausfallbürgschaft erhalten?
Alle gewerblichen Unternehmen und Freien Berufe (in
einigen Bundesländern auch Landwirte, Gartenbaubetriebe und
Fischer), denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein
ausreichender Kredit gewährt würde. Ihr
Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich sinnvoll
sein.
Wie ist der Antrag zu
stellen?
In der Regel über die Hausbank bzw. die
Beteiligungsgesellschaft. In den entsprechenden Fällen auch
über eine Bausparkasse, Versicherung oder Leasinggesellschaft.
Sie alle arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und haben
Merkblätter, Richtlinien, Antragsvordrucke vorrätig. Der
Antragsvordruck kann auch unter www.vdb-info.de abgerufen werden. Viele Bürgschaftsbanken bieten mit
einem Programm "Bürgschaft ohne Bank - BoB" die
Möglichkeit, bei kleineren Bürgschaften sich direkt an
die Bürgschaftsbank zu wenden.
Wichtig ist: Die Hausbank und die Bürgschaftsbank frühzeitig in die eigene Planung einschalten.
Wer eine Leasing-, eine Bausparkassen- oder Versicherungsfinanzierung plant, wer Anzahlungen oder Gewährleistungen garantieren muss, wer eine Kapitalbeteiligung aufnehmen will, sollte in jedem Fall vorher seinen Finanzierungspartner, in Zweifelsfällen auch die regionale Bürgschaftsbank, fragen.
Wichtig ist: Alle Gespräche mit konkreten Unterlagen führen, Bürgschaftsbanken übernehmen ein besonders hohes Risiko, sie brauchen aktuelle und umfassende Informationen.
Quelle: www.vdb-info.de


