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Erweiterte Möglichkeiten der Bürgschaftsbanken im Rahmen des Konjunkturpaketes II
4. Juni 2009

Die Bundesregierung hat mit dem Konjunkturpaket II einen Maßnahmenplan verabschiedet, der die einzelnen Länderregierungen in die Lage versetzt, ihre jeweiligen Förderinstrumente auszuweiten, damit die Unternehmen die Wirtschaftskrise besser überwinden können.

Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH informiert über ihr erweitertes Bürgschaftsangebot (bis 31.12.2010):

- Beantragung einer Ausfallbürgschaft bis zu 88% der Kreditsumme
  (bisher 80%)

  Bürgschaften können wie bisher bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR für alle
  Berliner Unternehmen (KMU) beantragt werden

- Verbürgung von Krediten für Unternehmen in der Krise
  Voraussetzung ist, dass das Unternehmen zum Stichtag 01.07.2008 noch gesund
  war und ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegt

- Bereitstellung von wirtschaftlichem Eigenkapital
  für Unternehmen in der Krise

  Ergänzend zu Gesellschafter- und Bankbeiträgen können wir auch in dieser
  Situation eine stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft
  GmbH (MBG) zur Verfügung stellen. Neben einem tragfähigen Unternehmens-
  konzept muss das Unternehmen zum 01.07.2008 über gesunde wirtschaftliche
  Verhältnisse verfügen

Informieren Sie sich auch über das Angebot der Bürgschaftsbanken anderer Länder - mehr erfahren Sie hier....

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Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten?
Alle gewerblichen Unternehmen und Freien Berufe (in einigen Bundesländern auch Landwirte, Gartenbaubetriebe und Fischer), denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Ihr Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich sinnvoll sein.

Wie ist der Antrag zu stellen?
In der Regel über die Hausbank bzw. die Beteiligungsgesellschaft. In den entsprechenden Fällen auch über eine Bausparkasse, Versicherung oder Leasinggesellschaft. Sie alle arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und haben Merkblätter, Richtlinien, Antragsvordrucke vorrätig. Der Antragsvordruck kann auch unter
www.vdb-info.de abgerufen werden. Viele Bürgschaftsbanken bieten mit einem Programm "Bürgschaft ohne Bank - BoB" die Möglichkeit, bei kleineren Bürgschaften sich direkt an die Bürgschaftsbank zu wenden.

Wichtig ist: Die Hausbank und die Bürgschaftsbank frühzeitig in die eigene Planung einschalten.

Wer eine Leasing-, eine Bausparkassen- oder Versicherungsfinanzierung plant, wer Anzahlungen oder Gewährleistungen garantieren muss, wer eine Kapitalbeteiligung aufnehmen will, sollte in jedem Fall vorher seinen Finanzierungspartner, in Zweifelsfällen auch die regionale Bürgschaftsbank, fragen.

Wichtig ist: Alle Gespräche mit konkreten Unterlagen führen, Bürgschaftsbanken übernehmen ein besonders hohes Risiko, sie brauchen aktuelle und umfassende Informationen.

Quelle: www.vdb-info.de

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