HDE

Neuordnungsverfahren beginnt

05.01.2010

Die "Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice" war 2006 zunächst befristet bis zum 31. Juli 2011 erlassen worden. In 2008 und 2009 wurde die Erprobungsverordnung evaluiert. Nach Auswertung der vom BIBB durchgeführten Befragungen von Betrieben, Auszubildenden, Berufsschullehrern und Beratern aus IHKn und HWKn wurde einvernehmlich zwischen den Sozialpartnern, dem BMWi, dem BMBF sowie der KMK festgehalten, dass dieser "Erprobungsberuf" in eine unbefristet geltende Ausbildungsordnung nach § 4 BBiG überführt wird. Erkenntnisse der Evaluation werden dabei aufgegriffen und berücksichtigt.

Zu der positiven Bewertung des Berufs haben nicht nur die Befragungsergebnisse beigetragen. Auch die Entwicklung der Zahl neuer Ausbildungsverträge (2006: 380; 2007: 688; 2008: 641; 2009: 546) zeigt, dass der neue Beruf in der Praxis angekommen ist und weiterhin benötigt wird.

Folgende Verabredungen für das Ordnungsverfahren, das bis März 2010 beginnen wird, wurden getroffen:

  1. Die Berufsbezeichnung bleibt erhalten; während des Verfahrens können einvernehmlich Verbesserungen gefunden werden.

  2. Die Ausbildungsdauer bleibt bei 3 Jahren.

  3. Es bleibt bei einem sog. Monoberuf ohne Differenzierung; Anrechnungsmöglichkeiten der erworbenen Qualifikationen auf andere Berufe werden geprüft.

  4. Es bleibt bei der klassischen Prüfungsvariante: Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres; Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung.

  5. Qualifikationskatalog:

a) Berufsprofilgebende Qualifikationen:

-          Montieren, Auf- und Abbauen von Küchen- und Möbelteilen
-          Verpacken, Lagern, Transportieren
-          Abholung und Auslieferung
-          Bearbeiten von Küchen- und Möbelteilen
-          Kundenorientierung
-          Kontrollieren und Sichern von Warenbeständen
-          Installieren von elektrischen Einrichtungen und Geräten
-          Durchführen von Anschlussarbeiten an Wasserleitungen und Lüftungsanlagen
-          Behandeln von Reklamationen

b) Integrative Qualifikationen:

-          Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
-          Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
-          Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
-          Umweltschutz
-          Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team
-          Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
-          Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

Die weiteren Arbeiten werden so durchgeführt, dass die neue Ausbildungsordnung sowie der ebenfalls zu überarbeitende KMK-Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht bis Anfang 2011 verkündet werden können. Die Neuerungen treten dann mit Beginn des Ausbildungsjahres zum 1.8.2011 in Kraft.

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