Strengere Regelungen für Feuerwerkskörper
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist in diesem Jahr vom 29. bis zum 31. Dezember 2009 erlaubt. Für den Einzelhandel ergeben sich in 2009 folgende Änderungen:
* Feuerwerkskörper sind nun nicht mehr in Klassen, sondern in Kategorien eingeteilt.
* Seit 1. Oktober 2009 dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Klasse I) nicht von Kunden erworben werden, die noch nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Dies war bisher lediglich eine Empfehlung der Industrie, nun ist die Altersgrenze von 12 Jahren gesetzlich festgeschrieben und strafbewehrt. Bei Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 (Klasse II) muss der Käufer wie bisher das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Das HDE-Merkblatt zu Feuerwerkskörpern finden Sie hier zum Download.


