Ausbildungsbonus für Betriebe
Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze für Altbewerber bzw. für am Ausbildungsmarkt benachteiligte junge Menschen schaffen, werden ab sofort mit attraktiven Zuschüssen belohnt.
Die Bundesagentur für Arbeit zahlt hierfür vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2010 (in diesem Zeitraum muss die Ausbildung beginnen) Gelder aus, die auch Einzelhandelsbetriebe nutzen können. Ein Anspruch besteht für die zusätzliche Ausbildung von Jugendlichen ohne Schulabschluss oder mit Sonderschul- oder Hauptschulabschluss, die bereits im Vorjahr oder früher die Schule verlassen und sich seither erfolglos um eine Ausbildung bemüht haben. Ebenso gibt es Zuschüsse für sozial benachteiligte oder lernbeeinträchtigte Jugendliche mit Schulabschluss im Vorjahr oder früher. Zusätzlich ist ein Ausbildungsplatz, wenn (nach Kammer-Bescheinigung) bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse höher ist, als sie es im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre zum 31.12. war.
Der Ausbildungsbonus richtet sich nach der Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr. Er beträgt:
4.000 EUR, wenn die Vergütung weniger 500 EUR beträgt
5.000 EUR, wenn die Vergütung mindestens 500 EUR, aber weniger als 750 EUR beträgt und
6.000 EUR, wenn die Vergütung mindestens 750 EUR beträgt.
Bei Ausbildung von behinderten und schwer behinderten Auszubildenden erhöht sich der Zuschuss nochmals um 30 Prozent. Bei verkürzter Ausbildung oder vorheriger Einstiegsqualifizierung im gleichen Betrieb mindert sich der Zuschuss.
Wichtig: Der Ausbildungsbonus muss vor dem tatsächlichen Ausbildungsbeginn beantragt werden! Anträge nimmt der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit entgegen. Weitere Infos bei Ihrem EHV: Herr Rusch, Telefon 0711/6486417


