Unerlaubte Werbeanrufe
der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen beschlossen.
Die Verbraucher sollen künftig besser vor unerlaubter
Telefonwerbung und vor fernmündlich untergeschobenen
Verträgen geschützt werden.
Danach müssen Call-Center künftig ein Bußgeld bis zu
50.000 Euro zahlen, wenn sie gegen das Verbot der unerlaubten
Telefonwerbung verstoßen. Außerdem wird im Gesetz
klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der
Angerufene vorher ausdrücklich eingewilligt hat, solche Anrufe
erhalten zu wollen. Die Rufnummer darf nicht mehr unterdrückt
werden. Wer die Nummer dennoch verbirgt, riskiert ein Bußgeld
von bis zu 10.000 Euro. Verträge über die Lieferung von
Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett-
und Lotteriedienstleistungen können künftig ebenso
widerrufen werden, wie es heute schon bei allen anderen
Verträgen möglich ist, die am Telefon geschlossen werden.
Wenn der Verbraucher den Vertrag fristgerecht widerrufen hat,
braucht er ihn nicht zu erfüllen. Noch strenger sind die
Vorschriften bei telefonischen Verträgen für Handy, Strom
oder Gas. Ein Anbieterwechsel bedarf danach künftig der
Schriftform mit einer Unterschrift des Verbrauchers. Es kann somit
nicht mehr am Telefon zu sogenannten Abo-Fallen kommen, in denen
ohne das Wissen des Kunden ein Wechsel zu einer möglichen
teureren Dienstleistung vorgenommen wird.


