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Unerlaubte Werbeanrufe

der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen beschlossen.


Die Verbraucher sollen künftig besser vor unerlaubter Telefonwerbung und vor fernmündlich untergeschobenen Verträgen geschützt werden.


Danach müssen Call-Center künftig ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro zahlen, wenn sie gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung verstoßen. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich eingewilligt hat, solche Anrufe erhalten zu wollen. Die Rufnummer darf nicht mehr unterdrückt werden. Wer die Nummer dennoch verbirgt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen können künftig ebenso widerrufen werden, wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die am Telefon geschlossen werden. Wenn der Verbraucher den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, braucht er ihn nicht zu erfüllen. Noch strenger sind die Vorschriften bei telefonischen Verträgen für Handy, Strom oder Gas. Ein Anbieterwechsel bedarf danach künftig der Schriftform mit einer Unterschrift des Verbrauchers. Es kann somit nicht mehr am Telefon zu sogenannten Abo-Fallen kommen, in denen ohne das Wissen des Kunden ein Wechsel zu einer möglichen teureren Dienstleistung vorgenommen wird.

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