Monopolkommission sieht keine bedenklich starke Nachfragemacht
Die Monopolkommission hat am 14 Juli 2010 ihr 18. Hauptgutachten vorgelegt (Download unter www.monopolkommission.de).
Als unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung äußert sich die Monopolkommission auch zur Erfassung und Bewertung von Nachfragemacht.
Hervorzuheben ist, dass sich die Monopolkommission nach wie vor gegen die Auffassung wendet, "dass Handelsunternehmen über eine bedenklich starke Nachfragemacht gegenüber den Herstellerunternehmen verfügen. Diese Auffassung wird durch die aktuellen Entwicklungen nicht infrage gestellt."
Zur Verhandlungsmacht heißt es: "Der Leistungstausch der Unternehmen ist grundsätzlich durch gegenseitige Abhängigkeiten gekennzeichnet. Bezogen auf einzelne Austauschverhältnisse gibt es individuelle und wechselnde Verhandlungsmachtkonstellationen. Dabei hängt die Verhandlungsstärke der einen oder der anderen Marktseite maßgeblich von deren Leistungsfähigkeit ab.
Zur Verhandlungsposition von Markenherstellern bemerkt das Gutachten: "Hersteller von Markenartikeln, insbesondere die Produzenten von sog. Must-have-Produkten verfügen über tendenziell stärkere Verhandlungspositionen. Das gilt nicht zwingend nur für die führenden international agierenden Markenartikelhersteller, sondern auch für kleine und mittlere Produzenten, deren Produkte auf regionalen oder lokalen Märkten anerkannte oder sogar führende Stellungen innehaben."
Zu den Ausweichmöglichkeiten der Lieferanten stellt die Monopolkommission fest: "Nachfragemacht von Handelsunternehmen setzt voraus, das die Lieferanten keine adäquaten Ausweichmöglichkeiten besitzen. Das ist im Handel, speziell im Lebensmitteleinzelhandel, nach den Erkenntnissen der Monopolkommission nicht der Fall. Den Herstellern steht weiterhin eine größere Anzahl von untereinander unabhängigen Handelsunternehmen und Einkaufskooperationen als Nachfrager gegenüber. Festzustellen ist allerdings, dass die Handelsunternehmen aufgrund ihrer zunehmenden Nachfragevolumina für die Hersteller wichtiger werden. Insbesondere die Hersteller von eingeführten Markenartikeln verfügen oftmals aber auch über alternative Absatzkanäle, wie den Fachhandel, den Eigenvertrieb oder den Export."
Weiter weist die Monopolkommission darauf hin, dass die Frage, „ob und unter welchen Voraussetzungen Nachfragemacht überhaupt Wettbewerbsprobleme aufwirft, maßgeblich von dem Leitbild des Wettbewerbs ab<hängt>, welches verfolgt wird."
Schließlich merkt die Monopolkommission an, dass „in der neueren ökonomischen Theorie Nachfragemacht nicht mehr analog zur Angebotsmacht im Rahmen eines Monopson-Modells mit wenigen großen Nachfragern und vielen kleinen Anbietern analysiert <wird>, sondern als Verhandlungsmacht interpretiert und im Rahmen verhandlungstheoretischer Modelle untersucht <wird>."
Dies zitierten Einschätzungen stützen in markanter Weise die Positionen des HDE.


