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Jugendliche Testkäufer unterwegs

In verschiedenen Städten Baden-Württembergs sind derzeit Jugendliche als Testkäufer von Alkohol im Lebensmitteleinzelhandel unterwegs. Grundlage ist eine Information des Ministeriums für Arbeit und Soziales an die Gemeinden und Städte, wonach diese – unter strengen Auflagen – solche Testkäufe veranlassen können. Unter anderem müssen die Jugendlichen mindestens 16 sein, die Erziehungsberechtigten zugestimmt haben, die örtlichen Jugendämter beteiligt sein und sie müssen von einer erwachsenen Amtsperson begleitet werden. Wir möchten unsere Mitgliedsbetriebe nochmals darauf hinweisen, das eigene Personal dringend auf die Ausweiskontrolle bei jugendlichen Käufern hinzuweisen.

Aus aktuellem Anlass bietet der Einzelhandelsverband am 21. Juli eine spezielle Info-Veranstaltung zum Thema „Jugendschutz im Fokus“ im Bildungszentrum des Handels an. Anmeldung und weitere Tipps zum Thema erhalten Sie unter Telefon 0711/64864-17 (Rechtsanwalt Jörn Rusch).
Der Handelsverband hat zudem kürzlich bundesweit eine Aktion zum Jugendschutz gestartet.

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