Jugendliche Testkäufer unterwegs
In verschiedenen Städten Baden-Württembergs sind derzeit Jugendliche als Testkäufer von Alkohol im Lebensmitteleinzelhandel unterwegs. Grundlage ist eine Information des Ministeriums für Arbeit und Soziales an die Gemeinden und Städte, wonach diese – unter strengen Auflagen – solche Testkäufe veranlassen können. Unter anderem müssen die Jugendlichen mindestens 16 sein, die Erziehungsberechtigten zugestimmt haben, die örtlichen Jugendämter beteiligt sein und sie müssen von einer erwachsenen Amtsperson begleitet werden. Wir möchten unsere Mitgliedsbetriebe nochmals darauf hinweisen, das eigene Personal dringend auf die Ausweiskontrolle bei jugendlichen Käufern hinzuweisen.
Aus
aktuellem Anlass bietet der Einzelhandelsverband am 21. Juli
eine spezielle Info-Veranstaltung zum Thema „Jugendschutz im
Fokus“ im Bildungszentrum des Handels an. Anmeldung und
weitere Tipps zum Thema erhalten Sie unter Telefon
0711/64864-17 (Rechtsanwalt Jörn Rusch).
Der
Handelsverband hat zudem kürzlich bundesweit eine Aktion zum Jugendschutz
gestartet.


