Werkverträge gehören zur arbeitsteiligen Wirtschaft
Die Unternehmen folgen dem in der Privatwirtschaft wie bei öffentlichen Arbeitgebern vorhandenen Trend zum Outsourcing von Tätigkeiten an Dienst- oder Werkvertragsunternehmen. Dies ist in einer arbeitsteiligen Wirtschaft ein normaler Vorgang und führt – wegen der Spezialisierung der Werkunternehmer – zu Effizienzgewinnen. Dies ist auch ein sinnvoller Vorgang, weil sich das Unternehmen damit auf sein Kerngeschäft konzentrieren kann.
Die Unternehmen beschränken sich dabei auf ihre Kernkompetenzen und kaufen Spezialistenwissen/ Spezial-Dienstleistungen bei Werkunternehmern gezielt ein. Die Werkleistungen werden vom Werkunternehmer selbst administriert und organisiert. Dies kann für die Unternehmen mit Effizienzvorteilen verbunden sein.
Es obliegt den Firmen im Rahmen ihrer unternehmerischen Freiheit, zu entscheiden, ob sie bestimmte Tätigkeiten outsourcen oder nicht. Der HDE vertritt dabei die Auffassung, dass die gesetzlichen Spielregeln von den Unternehmen eingehalten werden müssen, d.h. unter anderem, dass es keine Weisungen des Auftraggebers gegenüber Werkvertragsarbeitnehmern geben darf.
Für die Werkunternehmer ist der Handelsverband Deutschland nicht (tarifpolitisch) zuständig, er kann auf diese Unternehmen daher auch keinen Einfluss ausüben. Für diese Unternehmen bestehen eigene tarifliche Strukturen mit eigenen Arbeitgeberverbänden und Tarifverträgen (z.B. Wach- und Sicherheitsgewerbe, Facility Management, Gebäudereinigung, Instore Logistik). Viele Einzelhandelsunternehmen gewährleisten allerdings durch Vorgaben bei der Auftragsvergabe und organisatorische Maßnahmen eine Mindestvergütung durch den Werkunternehmer. Die Einhaltung von Mindestvergütungen durch die Werkunternehmer wird teilweise z.B. dadurch gewährleistet, dass die Einhaltung bestehender (tariflichen) Standards der jeweiligen Werkvertragsbranche vereinbart und durch die Auftraggeber kontrolliert wird.
Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass die Beschäftigung im Einzelhandel nach den aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit im den letzten 12 Monaten (Stichtag: 30.06.2011) insgesamt um 61.8529 Stellen zugenommen hat. In diesem Zeitraum sind über 60 Tausend neue sozialversicherungspflichtige Stellen im Einzelhandel geschaffen worden. Dies zeigt deutlich, dass die bestehenden sozialversicherungspflichtigen Stellen nicht durch die Arbeitnehmer von Werkunternehmen ersetzt werden.


